Allgemeine Geschäftsbedingungen
CEMAX Fussbodentechnik GmbH
CEMAX Fussbodentechnik GmbH
1. Allgemeines
1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende Bedingungen unserer Auftraggeber erkennen wir nur an, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Bei allen Leistungen gelten neben diesen AGB die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
1.3 Alle mündliche Nebenabreden, Erklärungen und Zusicherungen unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Das gilt gleichermaßen für eine Abänderung dieser Klausel.
2. Auftragsannahme
Alle uns erteilten Aufträge werden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Arbeiten verbindlich. Von uns abgegebene Angebote sind freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung bzw. dem Beginn der Arbeiten.
3. Ausführungsfristen und Ausführungsverzögerungen
3.1 Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Vom Auftraggeber vorgegebene Fristen sind nur dann binden, wenn diese mittels schriftlicher Bestätigung durch uns Vertragsbestandteil geworden sind.
3.2 Fristen beginnen zu laufen, sobald die bauseitigen Voraussetzungen für den Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber hergestellt worden sind. Vorher sind wir nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen.
3.3 Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, Streik, Pandemien oder unverschuldetes Unvermögen bei uns oder bei unseren Lieferanten verzögert, so verlängert sich eine vereinbarte Ausführungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund dieser Verzögerung beim Auftraggeber entstehen, ist ausgeschlossen. Sind die Verzögerungen durch den Auftraggeber schuldhaft verursacht worden, so haben wir einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens.
4. Bauseitige Voraussetzungen
4.1 Der Auftraggeber hat ein direktes Anfahren des Objektes mit einem Lastkraftwagen zu ermöglichen. Bei einer erschwerten Anfahrt können die Mehrkosten als Zusatzleistung berechnet werden. Dies gilt insbesondere für Materialtransport über die zweite Etage hinaus ohne Aufzug.
4.2 Eine Mitbenutzung von Stromanschlüssen, Wasser- und Gasanschlüssen im Haus muss gewährleistet sein. Die Kosten für die Mitbenutzung trägt der Auftraggeber. Die zu bearbeitenden Flächen müssen frei, trocken. besenrein und frei von Verunreinigungen sein.
4.3 Holz benötigt bestimmte klimatische Raumbedingungen (Wärme und Luftfeuchtigkeit) um optimal verarbeitet werden zu können. Bei ungeeigneten raumklimatischen Bedingungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Herstellung der notwendigen Bedingungen. Verzögerungen die aufgrund der Herstellung der notwendigen Bedingungen entstehen, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
5. Angebot, Vergütung
5.1 Angebote haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Angebotsdatum. Mit Angebotsannahme gelten die Angebotspreise für weitere vier Monate als Vertragspreise. Nach Ablauf von vier Monaten werden die am Liefertag gültigen Preise des Auftragsnehmers berechnet.
5.2 Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung nach Planung des Auftraggebers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten.5.3 Ist ein Stundenlohn vereinbart, werden dem Auftraggeber Stundenlohnzettel vorgelegt. Sie gelten als vom Auftraggeber anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von sieben Tagen nach Vorlage schriftlich widerspricht.
5.4 Soweit Zusatzleistungen von uns erbracht werden, haben wir neben der vereinbarten Vergütung einen Anspruch auf eine weitere Vergütung. Zusatzleistungen sind solche, die nicht bei Vertragsschluss vorgesehen sind, sondern später zusätzlich durch den Auftraggeber verlangt werden. Maßgeblich sind die Preise zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung.
5.5 Wir sind berechtigt, jederzeit Abschlagrechnungen zu stellen. Die jeweilige Abschlagsrechnung ist sofort zur Zahlung fällig und unverzüglich ohne Abzüge zu bezahlen. Schlussrechnungen sind nach Abnahme der Leistungen und Vorlage der prüffähigen Schlussrechnung innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Skonto muss vereinbart werden und wird nur dann gewährt, wenn die jeweiligen Abschlagzahlungen und die Schlusszahlungen innerhalb der vereinbarten Frist auf unserem Konto gutgeschrieben sind.
6. Stundenlohnarbeiten
Zusätzliche oder notwendige Leistungen, die überwiegend Lohnkosten beinhalten, können gesondert auf Stundenlohnbasis zuzüglich Materialkosten abgerechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nr. 5.3 gilt entsprechend.
7. Abnahme
Wir sind berechtigt, vom Auftraggeber die Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung zu verlangen. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen oder durch Ingebrauchnahme.
8. Gewährleistung
8.1 Unsere Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr.
8.2 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, stellen keinen Mangel dar, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere) liegen und üblich sind. Auch nachträgliche Farbveränderungen. etwa durch Lichteinwirkung, sind möglich und gelten als vertragsgemäß. Es wird darauf hingewiesen, dass Holz ein Naturprodukt ist, Muster daher nur Anhaltspunkte sein können.
8.3 Für Mängel an unseren Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht von uns vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechten Gebrauch und/oder natürlicher Abnutzung beruhen z.B. witterungsbedingt, sind keine Mängel. Hinweis: Die Verschleißerscheinungen können bereits innerhalb der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt insbesondere für alle Beschichtungen von Holz, die starken örtlichen Beanspruchungen ausgesetzt sind.
8.4 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme, dem Verstreichen der Abnahmefrist oder der Ingebrauchnahme zu laufen und ist die Frist, innerhalb der Mängel an Leistungen geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Für Verträge mit Vertragsgrundlage BGB gelten die folgenden Verjährungsfristen:
– 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs-, und Instandhaltungsarbeiten, z.B. Überholungsbeschichtungen und Arbeiten im Gebäudebestand.
– 5 Jahre bei der Erstellung eines Bauwerks, z.B. Parkettverlegung, oder Arbeiten die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind.
8.5 Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz verlangen. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht.
9. Haftung
9.1 Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt, für den die folgenden Haftungshöchstsumme gilt:
€ 3.000.000.- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit unseren Leistungen in keinem Zusammenhang stehen.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mögliche Haftungsansprüche unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, rein netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skonto muss vereinbart werden und wird nur dann gewährt, wenn die jeweilige Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
10.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Leistung einstweilen einzustellen. Darüber hinaus trägt der Auftraggeber die mit dem Zahlungsverzug entstehenden gesetzlichen Verzugszinsen sowie sämtliche zur Forderungsbeitreibung entstehenden Kosten.
11. Ausführung durch andere Unternehmen
Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung unserer Leistungspflichten anderer Unternehmen zu bedienen.
12. Pauschalierter Schadenersatz
Kündigt der Auftraggeber vor Beginn der Ausführung den Werkvertrag, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis zehn Prozent der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Daneben sind wir zur Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens berechtigt. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
13. Aufrechnung
Ist der Auftraggeber Kaufmann so steht ihm das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
14. Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist bei Zwischenrechnungen auf 10 % der Rechnungssumme (netto) und bei Schlussrechnungen auf 5 % der Rechnungssumme (netto) beschränkt. Das Recht besteht nicht, soweit wir eine Gewährleistungsbürgschaft beibringen.
15. Sonderrechte
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Musterteilen und Berechnungen behalten wir uns ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zuganglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
16. Datenschutz
16.1 Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung und im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes n.F. zu verarbeiten.
16.2 Der Auftraggeber ist gemäß § 34 BDSG und Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, uns um Auskunftserteilung zu der zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
16.3 Gemäß § 35 BDSG kann der Auftraggeber jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand aus diesem Vertrag der Ort unseres Geschäftssitzes. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sein Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung unbekannt sind.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Regelungen sind durch solche wirksamen zu ersetzen, die wirtschaftlich im Ergebnis den Unwirksamen möglichst nahekommen.